Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg.
Unser Anspruch
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist bestrebt, seine digitalen Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der europäischen Norm EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die derzeitige Website ist nicht mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Die Website wurde vor Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Anforderungen entwickelt und entspricht in wesentlichen Bereichen nicht den heutigen Standards der digitalen Barrierefreiheit.
Geplante Neuentwicklung
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg entwickelt derzeit eine vollständig neue Website. Bereits während der Konzeption und Entwicklung werden die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit berücksichtigt.
Ziel ist es, die neue Website entsprechend den Vorgaben der BITV 2.0 sowie den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA umzusetzen. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:
Bis zur Veröffentlichung der neuen Website können daher noch Einschränkungen bei der Nutzung des bestehenden Internetauftritts bestehen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie zugänglichen Form, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbHLilienthalplatz 538108 BraunschweigE-Mail: info@fhbwe.deTelefon: +49 (0)531 35440-0
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Schlichtungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die für das Land Niedersachsen zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wenden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03. Juli 2026 erstellt. Dieser Text wurde teilweise mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.
Sie basiert auf einer Selbstbewertung des derzeitigen Internetauftritts und wird regelmäßig überprüft sowie bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.